AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spirit & Life Expo 2027
Stand: 10.03.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme als Aussteller an sämtlichen Veranstaltungen der Spirit & Life Expo, veranstaltet durch die Inner Wealth Consulting UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Bedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Ausstellers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular oder in schriftlicher Form und ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Ein Anspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Standflächen und Zuteilung
Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch den Veranstalter unter angemessener Berücksichtigung der Wünsche des Ausstellers, soweit dies organisatorisch möglich ist. Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen abweichende, gleichwertige Flächen zuzuweisen. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Fläche an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Infoblatt genannten Preise, jeweils netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist per Rechnung, PayPal oder Kreditkarte möglich. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen wird ein Skonto von 3 % gewährt. Der Standplatz gilt erst mit vollständigem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
§ 5 Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt des Ausstellers bedarf der Schriftform. Bei Stornierung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 25 %, bis 1 Monat vorher 50 % und danach 100 % der vereinbarten Standgebühr fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Veranstalter. Die Möglichkeit, einen Ersatzaussteller zu stellen, bleibt unberührt.
§ 6 Auf- und Abbau, Standbetrieb
Der Aufbau erfolgt am Freitag vor der Veranstaltung nach den Vorgaben des Veranstalters. Die Messe ist samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeiten ordnungsgemäß besetzt und ansprechend zu betreiben. Der Abbau darf erst nach Messeschluss am Sonntag erfolgen. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet.
§ 7 Pflichten des Ausstellers
Der Aussteller verantwortet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Brandschutz, Standsicherheit, Hygiene und gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen. Er sorgt eigenverantwortlich für seine Gewerbeanmeldung sowie steuerliche Pflichten und stört den Messebetrieb oder andere Aussteller nicht. Für heilkundliche, gesundheitsbezogene oder beratende Angebote trägt der Aussteller die alleinige fachliche und rechtliche Verantwortung.
§ 8 Haftung und Versicherung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Ausstellungsgegenstände wird keine Haftung übernommen. Der Aussteller haftet für alle von ihm oder seinen Mitarbeitenden verursachten Schäden. Dem Aussteller wird der Abschluss einer eigenen Ausstellungs- und Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
§ 9 Höhere Gewalt und Absage der Veranstaltung
Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht, nur teilweise oder nur verändert stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Standgebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen.
§ 10 Hausrecht und Werbung
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus und kann Anweisungen zur Ordnung und Sicherheit erteilen. Werbung des Ausstellers ist nur innerhalb der zugewiesenen Standfläche zulässig. Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter zu Dokumentations- und Marketingzwecken sind gestattet.
§ 11 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet die personen- und unternehmensbezogenen Daten des Ausstellers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kommunikation gemäß den Vorgaben der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters; Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters in Mühltal. Für die Veranstaltung in der Schweiz können abweichende gesetzliche Regelungen gelten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.